§ 113. Jede Arznei muß daher auf die Eigenheit ihrer besondern Wirkungen sorgfältig geprüft werden.
§. 113.
Also genau, sorgfältigst genau müssen die Arzneien, von denen Leben und Tod, Krankheit und Gesundheit der Menschen abhängt, von einander unterschieden und deßhalb durch sorgfältige, reine Versuche auf ihre Kräfte und wahren Wirkungen im gesunden Körper geprüft werden, um sie genau kennen zu lernen und bei ihrem Gebrauche in Krankheiten jeden Fehlgriff vermeiden zu können, indem nur eine treffende Wahl derselben das größte der irdischen Güter, Wohlseyn Leibes und der Seele, bald und dauerhaft wiederbringen kann.