§ 148. Ein möglichst homöopathisches Mittel heilt ohne bedeutende Beschwerde.
§. 148.
Enthält nun das aus der Symptomenreihe der treffendsten Arznei zusammengesetzte Gegenbild jene in der zu heilenden Krankheit anzutreffenden, besondern, ungemeinen, eigenheitlich sich auszeichnenden (charakteristischen) Zeichen in der größten Zahl und in der größten Aehnlichkeit, so ist diese Arznei für diesen Krankheitszustand das passendste, homöopathische, specifische Heilmittel; die nicht allzu lange gedauerte Krankheit wird gewöhnlich durch die erste Gabe desselben ohne bedeutende Beschwerde aufgehoben und ausgelöscht.